Die Unterstützung ist aufgeteilt in ideelle und materielle Unterstützung. Die ideelle Unterstützung umfasst „Ehrenamtliches Engagement“ und das Einreichen von Projektideen. Die materielle Unterstützung erfolgt durch
- freie oder zweckgebundene Spenden
- Zustiftungen
- eine Unterstiftung
- Testamentsspenden (Vermächtnisse)
- Erbeinsetzung
- Stifterdarlehen
Weitere Informationen und Bankverbindungen können Sie zusätzlich auf der Seite Spenden & Zustiftungen finden.
Erbeinsetzung bedeutet, dass die Stiftung als Erbe oder Teilerbe in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt. Der Erblasser kann bestimmen, dass sein Erbe als Unterstiftung geführt wird.
Sofern Sie die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken wollen oder beabsichtigen, die Stiftung als Erbe einzusetzen, empfehlen wir Ihnen die Einholung eines Rats Ihres Rechtsanwalts oder Notars, um die Einhaltung der notwendigen Formen der Aussetzung eines Vermächtnisses oder der Einsetzung als Erbe sicherzustellen.
Steuerliche Behandlung von Spenden, Zustiftungen, Vermächtnissen und Erbeinsetzung :
Zustiftungen oder Spenden an die Stiftung sind jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich abzugsfähig.
Soweit der Stiftung ein Vermächtnis zugewendet wird, ist dieses Vermächtnis beim Erben als Nachlassverbindlichkeit anzusetzen und mindert das zu versteuernde Erbe. Bei der Stiftung führt das Vermächtnis zu einer erbschaftsteuerfreien Vermehrung des Vermögens der Stiftung. Dies gilt entsprechend für die Einsetzung der Stiftung als Erbe oder Teilerbe.
Einzelheiten sollten Sie mit einem Steuerberater abklären.