Die „Bürgerstiftung Hirschberg an der Bergstraße“ versteht sich als lokale Solidargemeinschaft von Bürgern für Bürger. Sie will dem Gemeinwohl dienen, das Gemeinwesen der Gemeinde stärken und Kräfte der Innovation mobilisieren. Sie will erreichen, dass die Bürger und Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde mehr Verantwortung für die Gestaltung ihres Gemeinwesens übernehmen.
Laut Satzung werden die Projekte aus den Bereichen – Bildung und Erziehung – Jugend- und Altenhilfe – Kultur, Kunst und Denkmalpflege – Umwelt- und Naturschutz – Landschaftspflege – demokratisches Staatswesen – Völkerverständigung – Gesundheit und Soziales – mildtätige Zwecke gefördert. Wir wollen gezielt Projekte fördern, die eine nachhaltige Wirkung für das Gemeinwesen haben.
Wen wir fördern
Menschen, Gruppen, Vereine und Organisationen, die in Hirschberg an der Bergstraße ansässig sind.
Was wir fördern
Wir fördern ausschließlich Projekte außerhalb der kommunalen oder staatlichen Pflichtaufgaben. Wir wollen lokal betriebene Projekte und Initiativen fördern, die sich durch ein herausragendes bürgerschaftliches Engagement auszeichnen (ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeit, aktive Beteiligung Betroffener) und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Geförderten sollen Gewähr bieten, dass das Projekt mit der „Anschubfinanzierung“ aus eigenen Kräften zu verwirklichen ist.
Es sollte dem Projekt möglichst eine Neuartigkeit des Gedankens und eine innovative Idee zugrunde liegen. Die Projekte sollen Vorbildcharakter haben und Anstöße in die Gemeinde geben. Die Projektumsetzung soll vorgedacht und realisierbar sein.
Unsere Prioritäten
Anschubfinanzierung für innovative Projekte; in Ausnahmefällen kann sich die Förderung über mehrere Jahre erstrecken.
Personal- und laufende Sachkosten fördern wir nur, wenn wir überzeugt sind, dass das geförderte Projekt/die Einrichtung in der Lage ist, sich langfristig zu etablieren. Projekte, bei denen Fördersumme und Förder- /Kapitalbedarf in einer vernünftigen Relation stehen.
Wie man Förderungen beantragt
Es muss ein schriftlicher Förderantrag vorliegen.
Abschluss eines Fördervertrages
Nach positiver Entscheidung der Stiftungsgremien über eine Förderung soll ein Fördervertrag mit Begründung abgeschlossen werden, in dem Ziele, Zeitraum und Erfolgskontrolle mit Berichtspflicht sowie die Zahlungsweise vereinbart werden.
Projektvergabe
Der Vorstand schlägt dem Stiftungsrat Projekte vor. Der Rat entscheidet über die Empfehlung des Vorstandes.