Stiftungssatzung
Die Satzung wurde mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzamt Weinheim in der vorliegenden Form abgestimmt und von der Stiftungsbehörde am 11.12.2007, Az.: 14-0563., anerkannt.
Die Anerkennungsurkunde wurde am 11. Dezember 2007 ausgestellt.
Der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand haben am 18.11.2011 die Satzungsänderung einstimmig beschlossen. Der § 11 Abs. 3 wurde geändert. Die geänderte Satzung wurde dem Regierungspräsidium vorgelegt.
In der gemeinsamen Sitzung von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand wurde am 11.06.2012 eine weitere Satzungsänderung einstimmig beschlossen. Der § 7 Abs. 1 wurde geändert. Diese Satzungsänderung wird in den nächsten Tagen dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt.