Vermögensausstattung
Der Stifter verpflichtet sich zur unentgeltlichen Übertragung von 30.000,00 € (in Worten: dreißigtausend €) an die Bürgerstiftung Hirschberg an der Bergstraße als Treuhänder.
Die Übertragung erfolgt in zwei Raten bis zum 31.01.2013.